Deutschland sollte Flüchtlinge bestmöglich in den Arbeitsmarkt integrieren – aus humanitären und finanziellen Gründen. Doch dazu müssen Bund, Länder und Kommunen endlich ihre Aufgabenteilung neu justieren und den rechtlichen Rahmen der Zuwanderung umgestalten, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) anlässlich seiner Frühjahrstagung in Berlin.
Im März 2016 ließen sich in Deutschland nur noch 21.000 neue Flüchtlinge registrieren. Diese im Vergleich zu früher sehr niedrige Zahl ist laut IW Köln allerdings vor allem darauf zurückzuführen, dass die Grenzen entlang der „Balkan-Route“ mittlerweile geschlossen sind. Der Rückgang bietet nun aber die Chance, vom Krisen- in den Integrationsmodus zu wechseln. Hierzu sollten Bund, Länder und Kommunen in einer „Gemeinschaftsaufgabe Flüchtlinge“ eng zusammen arbeiten. Mit Blick auf die Finanzierung der Aufgaben sollte dabei der Grundsatz „Geld folgt Flüchtlingen“ gelten und der Bund sollte den Kommunen direkt Geld zuweisen können.
Zur Integration der Flüchtlinge sind weitere rechtliche Neuregelungen notwendig. Das geplante Integrationsgesetz setzt bereits sinnvolle Akzente: „Die geplante Wohnsitzauflage ist ein richtiger Schritt“, sagt IW-Direktor Michael Hüther. Sie könne verhindern, dass die Integration einzelne Kommunen überfordert. Denn: „Bislang ziehen viele Asylbewerber nach der Anerkennung in Städte mit einem ohnehin schon hohen Migrantenanteil – etwa ins Ruhrgebiet. Diesen Städten fehlt es oft an der nötigen Wirtschaftskraft, um die Flüchtlinge in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu integrieren.“
Das Integrationsgesetz will außerdem die sogenannte „dauerhafte Niederlassungserlaubnis“ für Flüchtlinge mit neuen Anforderungen verknüpfen. Auch das ist laut IW Köln sinnvoll. „Die bisherige Regelung benachteiligt andere Zuwanderer aus Drittstaaten“, sagt Hüther: Jene, denen Flüchtlingsschutz nach Genfer Konvention gewährt wurde, erhalten bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis – ohne weitere Bedingungen erfüllen zu müssen. Beruflich qualifizierte Fachkräfte, die über die sogenannte Positiv-Liste einreisen, müssen dagegen fünf Jahre auf die Niederlassungserlaubnis warten, in dieser Zeit Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben und nachweisen, dass sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
„Trotz all der richtigen Ideen: Das geplante Integrationsgesetz reicht längst nicht aus“, betont Hüther. „Deutschland braucht endlich ein modernes Einwanderungsgesetz, das die Zugangswege, Integrationsperspektiven und -bedingungen für alle Zuwanderer aus Drittstaaten regelt.“ Dabei gehe es einerseits darum, dringend gesuchte Fachkräfte zu gewinnen. Andererseits müsse das Gesetz sicherstellen, dass Deutschland seiner humanitären Verantwortung gegenüber Flüchtlingen gerecht wird.
Quelle: www.iwkoeln.de