Die neue Oppositionsmehrheit in der Länderkammer hat für einen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro votiert. Die schwarz-gelbe Koalition will den Gesetzentwurf im Bundestag stoppen.
Der Bundesrat fordert die Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohnes. Die Länderkammer stimmte mit ihrer neuen Oppositionsmehrheit für einen Gesetzentwurf, der einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro vorsieht.
Der Entwurf wurde von den rot-grün regierten Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie dem rot-rot regierten Brandenburg eingebracht. Auch die große Koalition des Saarlandes unter Ministerpräsidentin Annegret Kram-Karrenbauer (CDU) unterstützte den Entwurf.
„Wir wollen, dass kein Mensch, der in Deutschland arbeitet, weniger als 8,50 Euro verdient“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) vor der Länderkammer. Zur Begründung verwies sie auf Daten des Statistischen Bundesamtes, wonach ein Fünftel der Beschäftigten trotz Vollzeitarbeit nur eine geringe Bezahlung erhält. Rund 2,5 Millionen Menschen verdienten weniger als sechs Euro pro Stunde, 1,4 Millionen weniger als fünf Euro pro Stunde, sagte Dreyer mit Verweis auf Studien.
In der Sitzung verfügten die von SPD und Grünen geführten Länder erstmals seit rund 14 Jahren wieder über eine eigene Mehrheit, nachdem in Niedersachsen Rot-Grün bei der Wahl im Januar an die Regierung kam. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wurde in der Länderkammer mit Applaus begrüßt.
Koalition will die Bundesratsinitiative stoppen
Union und FDP haben bereits angekündigt, die Bundesratsinitiative im Bundestag stoppen zu wollen. Sie lehnen einen einheitlichen Mindestlohn grundsätzlich ab, da er Arbeitsplätze gefährde. Offen sind Schwarz-Gelb dagegen für nach Branchen und Regionen differenzierten Lohnuntergrenzen. Hessens Regierungschef Volker Bouffier (CDU) sagte mit Blick auf diese neue Mehrheit: „Der Bundesrat wird heute zur Bühne gemacht für die Bundestagswahl.“
DGB: Vorsicht bei den Mindestlohnplänen der Koalition
Die DGB schreib in ihrem „klartext“ (27.02.2013): «Was sich Union und inzwischen sogar Teile der FDP als Lohnuntergrenze vorstellen können, hat mit einem flächendeckenden Mindestlohn per Gesetz nichts zu tun. Vor allem fehlt in den Koalitionsplänen eine klare Ansage, wie hoch ein Stundenlohn zwingend sein muss.
Den Betroffenen hilft dieses Taktieren nicht. Zu den Fakten: Durch den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde hätte laut Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) jede/r fünfte Beschäftigte Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Aber nicht nur Geringverdienende würden profitieren. Die öffentlichen Kassen müssten auch weniger Sozialleistungen zahlen. Im Jahr 2011 hat das Forschungsinstitut Prognos AG berechnet, dass ein Mindestlohn den Staat um über sieben Milliarden Euro jährlich entlasten würde.»
www.welt.de AFP/dpa/epd/jw