NRW-Justizminister Thomas Kutschaty freute sich, dass der Bundesrat in seiner am 03.Mai Sitzung die von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Initiative zum Thema „Abgeordnetenbestechung“ mit großer Mehrheit beschlossen hat. „Der Bundesrat sendet ein klares Signal an den Bundestag: Null Toleranz gegenüber Intransparenz und Korruption!“ so Kutschaty.
Hintergrund der Bundesratsinitiative ist die UN-Konvention gegen Korruption vom 31. Oktober 2003. Danach ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) deutlich zu verschärfen. Derzeit können immaterielle Vorteile und Zuwendungen an Dritte genauso straffrei entgegengenommen werden, wie Zahlungen an Verwandte oder Sportvereine. Hier ist der Umgehung des Straftatbestands Tür und Tor geöffnet. Aber auch so genannte „Dankeschön-Spenden“, also Zuwendungen, die nach einer Abstimmung im Parlament gezahlt werden, werden vom derzeitigen Paragraph 108e StGB nicht erfasst.
Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag haben noch im April dieses Jahres erklärt, den Straftatbestand nicht verschärfen zu wollen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll die UN-Konvention umgesetzt werden und in Deutschland derselbe Rechtsrahmen geschaffen werden, der in allen Demokratien Europas schon lange gilt. Justizminister Kutschaty hierzu: „Union und FDP erweisen sich auch hier als Hüter ihrer ungerechtfertigten Privilegien! In Zeiten, in denen einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, weil sie eine Maultasche gegessen hat, die für den Müll bestimmt war, in Zeiten, in denen die Bundesregierung gegenüber Griechenland, Spanien und Zypern bedingungslose Vertragstreue einfordert, müssen wir als Volksvertreter auch für uns klare, transparente und völkerrechtskonforme Regeln schaffen, die wir übrigens für die freie Wirtschaft schon längst geschaffen haben und die dort auch keine Schwierigkeiten bereiten.“
Quelle: www.nrw.de