Alkoholverzehr kommt KVB-Kunden künftig teuer zu stehen – 40 Euro Bußgeld

Die KVB erweitert ihr Alkoholverbot: Ab dem 1. September ist das Trinken von Bier, Wein oder Schnaps nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch auf den U-Bahnsteigen untersagt. Wer sich nicht daran hält, wird zu Kasse gebeten. Laut KVB entspricht man damit „einem eindeutigen Kundenwunsch„.

Von Cora Finner 

Beim Warten auf Bus und Bahn noch schnell ein Bierchen an der Haltestelle. Das kann schon bald teuer werden. Denn ab dem 1. September führen die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) ein sogenanntes „Alkoholkonsumverbot“ ein. „Das gilt nicht nur in allen Bus- und Bahn-Linien im Kölner Stadtgebiet, sondern auch für alle unterirdischen U-Bahnhöfe“, sagte KVB-Chef Jürgen Fenske. Wer sich nicht daran hält muss zahlen – und zwar ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro.

„Uns geht es dabei nicht um Bestrafung“, versicherte Fenske. Vielmehr wolle die KVB durch diese Maßnahme das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und die Sauberkeit in den Fahrzeugen und an den Stationen steigern. „Damit erfüllen wir einen eindeutigen Kundenwunsch“, so der KVB-Chef, und beruft sich dabei auf eine aktuelle Telefonumfrage unter 3.000 Bürgern. Demnach unterstützen 75 Prozent ein Alkoholverbot in den U-Bahn-Stationen, nur 12 Prozent sind dagegen. Das Trinkverbot in den Bussen und Bahnen befürworten sogar 82 Prozent. 

Am 1. September beginnt die „Vorwarnphase“

Um alle KVB-Kunden mit der neuen Regelung vertraut zu machen, wird das Alkoholverbot in „zwei Stufen“ eingeführt, erklärte Fenske. Ab dem 1. September beginnt zunächst die einmonatige „Vorwarnphase“. „Hierbei werden die Fahrgäste zwar auf den Verstoß aufmerksam gemacht, ein Bußgeld wird aber noch nicht erhoben.“ Erst ab dem 1. Oktober sind beim Trinken von Bier, Wein oder Schnaps die 40 Euro fällig. 

„Wir glauben, dass das für Köln der richtige Schritt ist, und ich bin zuversichtlich, dass die Fahrgäste die neue Regelung auch akzeptieren“, sagte Fenske – zumindest größtenteils. Denn bei zwei Ereignissen zweifelt auch der KVB-Chef an der Umsetzbarkeit des Alkoholverbots: Karneval und FC. „Hier sind unsere Möglichkeiten einzugreifen natürlich gering“, sieht auch Fenske. Aber wenn nur ein Fußballfan oder Karnevalsjeck für sein offenes Bier zahlen muss, wird sich das schnell rumsprechen“, setzt er auf einen schnellen Lerneffekt. Doch auch, wenn dieser nicht wie erhofft eintreten sollte, nimmt es der KVB-Chef gelassen: „Straßenkarneval und Heimspiele des 1. FC Köln sind gut 20 Tage. Das Jahr hat aber 365.“ 

Kontrollieren will die KVB das Alkoholverbot durch ihre 120 Servicemitarbeiter. Zusätzlich wird das Unternehmen in der Startphase 20 bis 30 externe Mitarbeiter einsetzen. „So zeigen wir Präsenz und machen deutlich, dass es uns mit der Regelung ernst ist“, sagte Detlef Friesenhahn, Bereichsleiter Fahrgastservice der KVB. Wichtig sei dabei aber vor allem auch, „dass die Mitarbeiter mit Fingerspitzengefühl vorgehen“.

Ess- und Trinkverbot seit 2007

So wie beim generellen Ess- und Trinkverbot, das seit 2007 in allen Bussen und Bahnen herrscht, die durch die Domstadt rollen. Bußgelder wurden dabei nach Angaben von Friesenhahn jedoch nur sehr selten verhängt. „In der Regel werden die Fahrgäste freundlich auf das Verzehrverbot hingewiesen und aufgefordert, ihre Speisen und Getränke wegzupacken“, so der Bereichsleiter. „Eine Geldstrafe von 20 Euro musste nur zahlen, wer durch sein Essen oder Getränk eine Verschmutzung des Fahrzeugs verursacht hat.“ 

Ob Verschmutzung oder nicht, das spielt ab September keine Rolle mehr. Eins jedoch soll laut KVB-Chef Fenske auch in Zukunft gelten: „Wer sich einsichtig zeigt, der zahlt nicht.“ Alle anderen aber werden mit 40 Euro zur Kasse gebeten. In Nordrhein-Westfalen ist Köln nach Angaben von Fenske die erste Stadt, die ein solches Alkoholverbot verhängt, bundesweit gibt es das hingegen schon in Hamburg, München und Nürnberg. „Vor allem in Hamburg waren die Erfahrungen bislang durchweg positiv“, so Fenske. Ob das auch in Köln so sein wird, bleibt abzuwarten. 

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