100 Millionen Euro für neue Kitaplätze

Das von Familienministerin Christina Kampmann im Dezember 2015 angekündigte Ü3-Investitionsprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro wird ab sofort gestartet. Alle Jugendämter in Nordrhein-Westfalen können somit Investitionsfördermittel zum Bau neuer Kitaplätze für über dreijährige Kinder beantragen.

„Neben dem parallel weitergehenden Ausbau von Plätzen im U3-Bereich unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung mit diesem Programm die Kommunen und Träger speziell beim Ausbau der Betreuungsplätze für die Drei- bis Sechsjährigen. Durch die positive demographische Entwicklung und viele Flüchtlingskinder, die im vergangenen Jahr zu uns gekommen sind, ist hier ein zusätzlicher Bedarf entstanden. Wir haben diesen Bedarf erkannt und handeln“, erklärte Ministerin Kampmann.

Für alle Jugendämter sind entsprechend ihrer Größe Fördergelder reserviert, die sie für konkrete Bauprojekte beantragen können. Die Mittel können bis Ende 2019 verwendet werden.

Quelle: www.nrw.de

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NRW: Stärkster Anstieg der Reallöhne seit fünf Jahren

Düsseldorf. Die effektiven Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2015 preisbereinigt um 1,6% höher als ein Jahr zuvor.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung mitteilt, war dies der stärkste Anstieg der Reallöhne seit dem Jahr 2010.

Vor allem ungelernte Beschäftigte konnten sich über höhere Löhne freuen: Mit einem Plus von 4,3% lag ihr Verdienstzuwachs über dem Lohnzuwachs aller anderen Tätigkeitsgruppen. Ursächlich hierfür war u. a. die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes.

Quelle: www.it.nrw.de

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1.069.192 Kölnerinnen und Kölner!

Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln hat aktuelle Bevölkerungszahlen für das Jahr 2015 veröffentlicht. Gegenüber dem 31. Dezember 2014 ist die Zahl der Kölner Bevölkerung (Haupt- oder Nebenwohnsitz) im Jahr 2015 um 15.664 (1,5%) auf 1.069.192 gestiegen. Das entspricht einem mittelgroßen Stadtteil, wie beispielsweise Köln-Deutz. Dieser Trend soll sich laut aktueller Prognose weiter fortsetzen.

Köln zieht an – hoher Wanderungsgewinn: Hauptursache für das Wachstum der Stadt sind die Zuzüge. Im Jahresverlauf 2015 zogen 66.687 Personen in die Stadt (2014: 61.260). Das sind 13.738 mehr als sie im selben Zeitraum verlassen haben. Die höchsten Wanderungsgewinne hatte Köln bei den jüngeren ausländischen Zuwanderern, zu denen auch die Flüchtlinge gehören, die 2015 nach Köln gekommen sind.

Geburtenzahl steigt weiter – höchster Anteil seit 24 Jahren: 2015 kamen 11.337 Kölnerinnen und Kölner zur Welt. Bezogen auf 10.000 Frauen zwischen 15 und 50 Jahre sind das 420 Geburten. Einen höheren Wert gab es mit 426 in Köln zuletzt im Jahr 1991. Weiterlesen

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Gemeinsame Vereinbarung zwischen Bezirksregierung und Stadt Köln

Die Bezirksregierung Köln hat mit der Stadt Köln eine gemeinsame Vereinbarung zur Unterbringung von wöchentlich 225 Flüchtlingen getroffen. Die Stadt Köln ist eine der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die die nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz errechneten Kapazitäten für 2015 noch nicht erfüllt. In konstruktiven Gesprächen haben die Vertreter beider Behörden eine einvernehmliche Lösung gefunden, um dieses Defizit auszugleichen. 

Bezirksregierung und Stadt haben sich darauf geeinigt, dass die Stadt Köln bis zum 3. Juni 2016 pro Woche 225 Flüchtlinge aufnimmt. Danach erfolgt eine gemeinsame Betrachtung der Jahresentwicklung. Sollte zu diesem Zeitpunkt weiterhin davon auszugehen sein, dass die Stadt Köln für das Jahr 2016 voraussichtlich rund 11.000 Flüchtlinge aufzunehmen hat, wird eine wöchentliche Zuweisung in Höhe von 300 Flüchtlingen erfolgen, bis der Defizitabbau erreicht und die Aufnahmequote erfüllt ist. Weiterlesen

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Ostern 2016: Öffentliche Veranstaltungen und Umzüge verboten

Das Amt für öffentliche Ordnung möchte die Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstalter, die Programme für die vom Gesetzgeber besonders geschützten Feiertage planen, frühzeitig über die landesweit geltenden Einschränkungen informieren.

Am Gründonnerstag, 24. März 2016, sind ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.

Von Karfreitag, 25. März 2016, 0 Uhr, bis Karsamstag, 26. März 2016, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen sowie der Betrieb von Freizeitanlagen (soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen erfolgen). Ebenfalls verboten sind alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen.

Verboten sind auch alle Unterhaltungsveranstaltungen, einschließlich sämtlicher – auch klassischer – Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Balletts, Musicals, Puppenspiele und ähnliche Unterhaltungsveranstaltungen. Weiterlesen

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