Berufsbezogenes Sprachförderprogramm leistet Beitrag zur Fachkräftesicherung

Dr. Manfred Schmid, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), und Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit (BA), unterzeichneten am 16.01.2014 eine Verwaltungsvereinbarung zur Kooperation beider Institutionen bei der Durchführung der berufsbezogenen Sprachförderung in den Jahren 2014 bis 2020. Konkret geht es um die Neuauflage des so genannten ESF-BAMF-Programms, dass 2009 erstmals startete und sich inzwischen zu einem bundesweit standardsetzenden Sprachförderangebot entwickelt hat.

„Es muss uns gelingen, zusätzliche Potenziale für den Arbeitsmarkt zu erschließen“, sagte Schmidt anlässlich der Unterzeichnung. Noch zu viele Menschen fänden keinen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz, weil sie bisher keine Möglichkeit hatten, die für den Beruf erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben. „Das ESF-BAMF-Programm bietet auf Grund seiner hohen inhaltlichen Flexibilität eine besonders erfolgreiche Hilfestellung, die Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu fördern“, so Schmidt. Für viele eröffne sich damit auch ein Weg, um aus der SGB II-Förderung herauszukommen und eine berufliche Perspektive aufzubauen.„Der Zugang in Ausbildung und Beschäftigung ist für Menschen mit ausländischen Wurzeln im Vergleich zur deutschen Bevölkerung immer noch deutlich schwieriger“, erläuterte Alt. Gründe hierfür seien überwiegend Sprachdefizite, auch in der zweiten oder dritten Generation. „Basis von Integration ist Sprache. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse gibt es keine echten Teilhabechancen. Wir können es uns aber nicht leisten, die Potenziale einzelner Bevölkerungsgruppen zu vernachlässigen. Wir müssen die Chancen von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt weiter verbessern“, sagte Alt, der die Verwaltungsvereinbarung zur berufsbezogenen Sprachförderung als eine wichtige Weichenstellung bezeichnete. Sie schaffe die Basis für die Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte. „Erfolgsgeschichte deswegen, weil bislang jeder zweite Teilnehmer im Anschluss an die berufsbezogene Deutschförderung in Arbeit, Ausbildung oder eine weiterführende Qualifizierung integriert werden konnte, was mit Blick auf die oftmals schwierigen Lebenssituationen der Kursteilnehmer sehr beeindruckend ist“, so Alt.

Mit der Durchführung des Programms zur berufssprachlichen Deutschförderung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Förderperiode 2014 – 2020 wie in den Jahren zuvor das BAMF beauftragt. Kernaufgabe der Jobcenter und Arbeitsagenturen ist die Auswahl potenzieller Teilnehmerinnen und -teilnehmer.

Die Kurse des ESF-BAMF-Programms, das von ausgewählten Bildungseinrichtungen flächendeckend in Deutschland zur Verfügung steht, umfassen 730 Unterrichtseinheiten. Die Kurse sehen neben dem berufsbezogenen Sprachunterricht auch einen Fachunterricht und ein Praktikum vor. Adressiert werden alle Menschen mit besonderem Sprachförderbedarf. In erster Linie nehmen SGB II- und SGB III-Leistungsbezieher an dem Programm teil. Die Kurse stehen aber auch Nichtleistungsempfängern, Beschäftigten und Asylbewerbern mit einem nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt offen. Die Kurse werden in allen relevanten Fachrichtungen angeboten, z.B. für Pflegeberufe, Ärzte, Ingenieure, Naturwissenschaftler und Erzieher. Angeboten werden auch berufsorientierende Kurse.

Quelle: www.bamf.de

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