WIESBADEN – Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland rund 1,3 Millionen Personen besondere Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gab der Staat im Jahr 2012 netto rund 18,1 Milliarden Euro für diese Leistungen aus. Dies waren 76 % der gesamten Nettoausgaben für Sozialhilfe in Höhe von 24,0 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Zahl der Empfänger besonderer Leistungen um 3,6 % und die diesbezüglichen Nettoausgaben um 5,1 %.
Wie in den Vorjahren waren 2012 die am häufigsten in Anspruch genommenen Leistungsarten die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit rund 821 000 Empfängern und die Hilfe zur Pflege mit rund 439 000 Leistungsbeziehern.
Methodischer Hinweis:
Zu den besonderen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII zählen die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel), die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel), die Weiterlesen