WIESBADEN – Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können an der Europawahl am 25. Mai 2014 in der Bundesrepublik Deutschland auch die hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) teilnehmen.
Seit der Europawahl 1994 kann jede wahlberechtigte Unionsbürgerin beziehungsweise jeder wahlberechtigte Unionsbürger das aktive Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Unionsbürgerinnen und -bürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein. Für Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits bei der Europawahl 2009 in ein Weiterlesen