Die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung erhöhen sich zum 1. Januar 2013. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt monatlich acht Euro mehr. Auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhalten mehr.
Das Bundeskabinett brachte den entsprechenden Verordnungsentwurf auf den Weg. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Das ist im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten (SGB II) und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt.
Regelbedarfe steigen unterschiedlich
Die Regelbedarfe erhöhen sich zum 1. Januar 2013 um 2,26 Prozent.
Ein alleinstehender Erwachsener erhält monatlich 382 Euro Grundsicherung, 2012 waren es 374 Euro, 2011 demgegenüber 364 Euro. Die Fortschreibung gilt auch für Langzeitarbeitslose, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beziehen.
Die Regelbedarfsstufen für die sonstigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft steigen zum 1. Januar 2013 anteilig. Erstmals erhöhen sich auch die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche. Diese waren seit dem Inkrafttreten der neuen Regelbedarfsermittlung zum 1. Januar 2011 nicht angepasst worden.
Regelbedarfe im Jahr 2013 gegenüber 2012
Regelbedarfsstufe 1 – Alleinlebende: 382 Euro (8 Euro mehr)
Regelbedarfsstufe 2 – Paare/Bedarfsgemeinschaften: 345 Euro (8 Euro mehr)
Regelbedarfsstufe 3 – Erwachsene im Haushalt anderer: 306 Euro (7 Euro mehr)
Regelbedarfsstufe 4 – Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 289 Euro (2 Euro mehr)
Regelbedarfsstufe 5 – Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 255 Euro (4 Euro mehr)
Regelbedarfsstufe 6 – Kinder von 0 bis 6 Jahre: 224 Euro (5 Euro mehr)
Anpassung erfolgt nach statistischen Berechnungen
Die Anpassung errechnet sich aus einem Misch-Index. Dieser orientiert sich zu 70 Prozent an der Preisentwicklung für regelsatzbetreffende Güter und Dienstleistungen. 30 Prozent errechnen sich aus der Nettolohnentwicklung. Für die neuen Regelbedarfsstufen ab 1. Januar 2013 wurde hierbei der Zeitraum von Juli 2011 bis Juni 2012 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres zugrunde gelegt.
Bund beteiligt sich an den Ausgaben der Länder und Kommunen
Durch die Fortschreibung entstehen im Bereich des SGB XII-Sozialhilfe jährlich Mehrausgaben von insgesamt rund 103 Millionen Euro. Das sind rund 19 Millionen Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt und rund 84 Millionen Euro für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Auf die Länder und Kommunen kommen im Jahr 2013 insgesamt 40 Millionen Euro dieser Mehrausgaben zu. Die 19 Millionen Euro auf die Hilfe zum Lebensunterhalt sind von ihnen in voller Höhe selbst zu tragen. Dazu kommen 21 Millionen Euro auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Nach geltendem Recht beteiligt sich der Bund an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr 2013 mit 75 Prozent. Folglich trägt der Bund 63 Millionen Euro.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von 330 Millionen Euro im Jahr 2012. Davon trägt der Bund 315 Millionen Euro. 15 Millionen Euro entfallen auf die Kommunen.
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