Justizminister Kutschaty über Probleme des Erb- und Familienrechts von Bürgern mit türkischer Staatsangehörigkeit

NRW Justizminister Thomas Kutschaty sprach sich beim diesjährigen Sommerpressegespräch (19.08.2013) für ein Familienrechtsabkommen mit der Türkei aus, das deutschen Scheidungsbeschlüssen unmittelbar Geltung auch in der Türkei zukommen lässt.

Nach derzeitiger türkischer Rechtslage muss ein Ehescheidungsbeschluss eines deutschen Gerichts durch ein mitunter mehrjähriges gerichtliches Verfahren in der Türkei anerkannt werden. Solange gelten türkischstämmige Staatsbürgerinnen und -bürger trotz der Scheidung in Deutschland in der Türkei weiterhin als verheiratet. Genauso ist dies im Falle deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger trotz deutscher Ehescheidung im türkischen Rechtskreis.

Nachlassabkommen nicht mehr zeitgemäß

Überarbeitungsbedüftig, so Kutschaty, sei daneben auch das deutsch-türkische Nachlassabkommen vom 28.05.1929. Danach gilt, dass bei Streitigkeiten um das Erbe (mit Ausnahme von Grundeigentum) türkische Gerichte zuständig sind. Somit müssen türkische Erben, die in Deutschland leben, für jede gerichtliche Erklärung, wie z.B. die Erbausschlagung, in die Türkei reisen.

Dabei liegt die Alternative für Kutschaty auf der Hand: In einem neuen Abkommen könnte vereinbart werden, dass türkischstämmige Bürgerinnen und -bürger im Erbfall zwischen deutschem und türkischem Recht wählen können.

„Beides kann kostenlos in einem Abkommen geregelt werden“, so Kutschaty. „Und zugleich würde die Rechtsposition von Millionen von Menschen verbessert, die sich aus den verschiedensten Gründen dafür entschieden haben, in Deutschland zu leben, aber ihre türkische Staatsangehörigkeit behalten wollen.“

Quelle: www.nrw.de

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