Menschen mit Behinderung – Barrieren abbauen

Statistisch gesehen kennt jeder von uns mindestens einen Menschen mit Behinderung. Wie finden sie sich im Alltag zurecht? Antworten auf diese Frage gibt der Bericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen, den das Bundeskabinett beschloss.

In Deutschland leben sieben Millionen Schwerbehinderte. Hinzu kommen noch einmal rund 17 Millionen Erwachsene, die gesundheitliche Beeinträchtigungen oder chronische Krankheiten haben.

Häufig erfahren Menschen mit Beeinträchtigungen zusätzliche Behinderungen: Der zu hoch angebrachte Bankautomat verhindert, dass sie ohne Probleme Geld abholen können. Die Treppe ist für den Rollstuhl tabu. Und die kleine Schrift wird für sehbehinderte Menschen zum Problem.

Wie meistern sie ihr Leben? Wie fühlen und sehen sie ihre Rolle in der Gesellschaft? Wie bewerten sie ihre Umwelt?

Der Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen analysiert ihre Situation. Eine solche Untersuchung sei richtig und wichtig, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel schon im Mai 2013 beim Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen betont: „Wir legen sehr viel Wert darauf, dass dieser Bericht aussagekräftiger wird als die früheren Berichte.“ Deshalb sei es sehr wichtig, „dass dieser Bericht deutlich das aufzeigt, was wir gemacht haben, aber eben auch deutlich das aufzeigt, was noch auf der Agenda steht“. Das biete eine sehr gute Grundlage für die Weiterentwicklung des Aktionsplans.

Worum geht es?

Von A wie „Alt sein mit Behinderung“ bis Z wie „Zufriedenheit der Menschen mit Beeinträchtigung“ – über 450 Seiten zeigen den Stand der Dinge, das Erreichte, aber auch das, was noch angegangen werden muss. Die Untersuchung hat dabei alle Lebensbereiche in den Blick genommen. Natürlich gibt es auch Informationen über staatliche Leistungen, die zur Verbesserung von Teilhabe beitragen.

Der Bericht bildet darüber hinaus zwei Schwerpunkte. Einerseits geht es dabei um die Situation von älteren Menschen mit Beeinträchtigung. Zum Anderen steht die Situation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Fokus.

Ein Viertel nimmt ungehindert am Leben teil

Für den Alltag von Menschen mit Behinderung ist schon viel erreicht worden. Fast zwei Millionen von ihnen haben schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen und nehmen trotzdem weitgehend unbehindert am gesellschaftlichen Leben teil. Das ist eine erfreuliche Nachricht.

Etwa ein Viertel der Menschen mit Behinderung erlebt aber große Einschränkungen. Diesen Menschen steht wenig Geld zur Verfügung, weil sie oft nicht erwerbstätig sind. Sie leben selten in einer festen Partnerschaft, klagen über einen schlechten Gesundheitszustand. Darüber hinaus haben sie wenig Kontrolle über ihr Leben.

Es gibt noch viel zu tun

Unsere Gesellschaft braucht Inklusion, die dafür sorgt, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderung – gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Zusammen macht das Spaß und es bereichert alle. Es ist gut, wenn alle voneinander lernen können.

Inklusion bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben. Inklusion ist ein permanenter Prozess, der nicht nur von der Bundesregierung vorangetrieben wird, sondern von allen Mitgliedern der Gesellschaft gestaltet werden muss. Sie geschieht nicht von selbst und nicht einseitig, sie muss von allen gelebt und geleistet werden.

Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen sind in den neuen Teilhabebericht eingeflossen. Drei der neun Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates wurden vom Deutschen Behindertenrat benannt. Das soll auch zukünftiger Standard sein.

Die Bundesregierung zieht ebenso die Schlussfolgerung, dass Programme jeweils auf besonders betroffene und damit gefährdete Gruppen ausgelegt werden müssen. Deshalb ist es erforderlich, bestehende Regelungen immer mal wieder auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Auch das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX), das Behindertengleichstellungsgesetz und die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation müssen neu bewertet werden.

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