Rechtshilfefonds für optionspflichtige Deutsche

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung, der Evangelischen Kirche und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau, der IG Metall und der Open Society Justice Initiative hat der Interkulturelle Rat in Deutschland Mitte Juni einen Rechtshilfefonds zur Unterstützung von optionspflichtigen Kindern ausländischer Eltern eingerichtet.
Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte können dort für ihre Mandanten finanzielle Unterstützung für die vorgerichtliche Vertretung im Optionsverfahren oder für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren beantragen.

Ausführliche Informationen zu dem Fonds finden sich unter

www.wider-den-optionszwang.de

Mit freundlichen Grüßen
Sergio Cortés
Der Paritätische Gesamtverband
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