Altersvorsorge: Erhöhung im Alter kaum kalkulierbar

Gesetzliche Rente oder Beamtenversorgung werden regelmäßig der Lohnentwicklung angepasst. Für die private Altersversorgung, etwa Riester- und Betriebsrenten, gibt es keine entsprechende Vorschrift. Die Anbieter sind nicht zu jährlichen Erhöhungen verpflichtet. Über die gesamte Rentenphase gerechnet kann dies zu deutlichen Einbußen beim Lebensstandard führen, besonders in Phasen mit hoher Inflation. Auf dieses Problem machen Prof. Dr. Uwe Fachinger, Prof. Dr. Harald Künemund und Katharina Unger von der Universität Vechta sowie Martin Schulz von der Stiftung Warentest in einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung aufmerksam.

Die Wissenschaftler haben am Beispiel von etwa 100 Lebensversicherungen und rund 20 Pensionskassen untersucht, wie sich die Auszahlungen bei deren Altersvorsorgeprodukten entwickelt haben. Dafür wählten sie die Jahre zwischen 2002 und 2012 aus.

Das Fazit der Forscher fällt kritisch aus: Die Annahme, betriebliche und private Vorsorge helfe, den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, sei „im Allgemeinen nicht gerechtfertigt“. Betrachtet man nur die mittleren Zahlungsanpassungen aller untersuchten Versicherungen und vergleicht sie mit den Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, scheint die Relation zwar für die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu sprechen: Die Erhöhungen fielen um ein gutes Viertel höher aus. Doch hinter dem Mittelwert verbergen sich große Unterschiede zwischen einzelnen Produkten.

Trotz gleich hoher Einzahlungen in der Ansparphase können sich die späteren Auszahlungen in der Rentenphase je nach Anbieter und Anlageform erheblich unterscheiden, zeigen die Forscher. Manche Produkte liegen kontinuierlich über oder unter dem Mittelwert, andere haben gute und schlechte Jahre. Die private Altersvorsorge gleiche daher einem Glückspiel, zumal sich der Anbieter während der Auszahlungsphase nicht mehr wechseln lässt. Dies führe „zu einer stärkeren Ungleichverteilung der verfügbaren Einkommen in der Rentenbezugsphase“, so die Forscher.

Eine Kompensation der Rentenkürzungen – vor allem im Rahmen der Riester-Reform – ist durch private oder betriebliche Altersversorgung „im Prinzip nicht erreicht worden“, schreiben die Wissenschaftler. Das liegt nicht nur an der unterschiedlichen Rentenanpassung, sondern auch daran, dass zwischen der Auszahlungsdynamik privater Rentenversicherungen und der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung kein Zusammenhang besteht, wie die Analyse zeigt.

Quelle: www.boeckler.de

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