Reinigungskräfte, die in Nobelhotels über Werkverträge für einen Hungerlohn pro Zimmer im Akkord arbeiten, Schlachter, die im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Ost- und Südosteuropa in Fabriken bei uns zu Tagelöhner-Bedingungen angestellt sind und bei Bedarf kurzerhand ausgetauscht werden – Frühstücksbrötchen, geformt aus Händen in industriellen Backstuben, die zuvor einen Werkvertrag unterzeichnet haben, um überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen.
Beispiele für mitunter prekärste Arbeitsverhältnisse in einigen Branchen auch in Nordrhein-Westfalen, die Arbeitsminister Guntram Schneider bei der 22. Landesbezirkskonferenz der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Oberhausen kritisierte (21.06.2013). „Unternehmen, die mit menschenunwürdigen Methoden und Verträgen die Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter ausbeuten, weil sie meinen, nur so am Markt überleben zu können, haben keine Existenzberechtigung. Ausbeutung über Werkverträge darf nicht länger zum neuen Geschäftsmodell werden und hat mit einem flexiblen Arbeitsmarkt nichts zu tun, sondern mit Subventionierung durch die Allgemeinheit in Form von Aufstockung“, stellte Minister Schneider klar.
Für fünf Cent mehr pro Kilo Fleisch wäre ein von der Landesregierung geforderter Mindestlohn von 8,50 Euro in der Fleisch verarbeitenden Industrie möglich. Dies hat die NGG in einer Untersuchung belegt. Nach wie vor verhindert die Bundesregierung die Einführung eines branchenunabhängigen und flächendeckenden Mindestlohns, wie ihn die nordrhein-westfälische Regierung bereits im März dieses Jahres gemeinsam mit anderen SPD-geführten Bundesländern in einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Beratung und Verabschiedung eingebracht hat. Die Entscheidung dieses Antrags hat der Bundestagsausschuss in Berlin jüngst zum wiederholten Male vertagt.
Um Allgemeinverbindlichkeit fairer Arbeits- und Entgeltbedingungen zu verabreden, sollten sich die Tarifpartner an einen Tisch begeben. Wo Einigungen nicht möglich scheinen, könne das Land mit Hilfe des Landesschlichters moderierend zur Seite stehen, erinnerte Schneider.
Auch auf Landesebene können und müssen die Rahmenbedingungen insbesondere in den Problembranchen verbessert werden. Als jüngstes erfolgreiches Beispiel für verbesserte Rahmenbedingungen erinnerte Guntram Schneider die Delegierten an das Friseurhandwerk, wo es dem Arbeitsminister Anfang des Jahres gelungen ist, den Tarifvertrag für die beiden untersten Entgeltgruppen für allgemein verbindlich erklären zu lassen.
Quelle: www.nrw.de