Das Kölner Ordnungsamt will diesen Sommer bei Grill- und Müllsündern durchgreifen. Wer sich beispielsweise den falschen Ort aussucht, um Würstchen und Fleisch zu brutzeln, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro rechnen. koeln.de verrät Ihnen, was Sie bei Ihrem sommerlichen Grillausflug beachten sollten.
Ab Freitagnachmittag wird das Ordnungsamt mit „allen verfügbaren Kräften“ in den Grünanlagen und Parks kontrollieren, teilt uns Katja Kruck vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln auf Anfrage mit. Der Schwerpunkt der Kontrollen liege in den hochfrequentierten Gebieten, wie zum Beispiel dem Aachener Weiher, den Poller Wiesen und dem Grüngürtel. Auch an der Mülheimer Heide, der Porzer Groov und der Rheinaue in Kölner Norden machen sich die Beamten auf die Suche nach „Grillsündern“, heißt es weiter.
Damit Ihnen der Grillausflug nicht zu teuer zu stehen kommt, sollten Sie einige „Spielregeln“ und Vorschriften beachten:
Wo grillen ohne Ärger?
Zunächst könnte die Ortswahl Probleme mit dem Ordnungsamt nach sich ziehen. Wer unerlaubt auf bestimmten Grünflächen grillt, muss ein Bußgeld von bis zu 300 Euro in Kauf nehmen. Ein gänzliches Grillverbot gilt für den Rheinpark, den Rheingarten, den Botanischen und Forstbotanischen Garten und den Stadtgarten, für ausgewiesene Spielwiesen, Spielplätze, Hundefreilaufflächen, Zieranlagen und Parkflächen mit Baumbestand. Außerdem darf in keinem Wald gegrillt und muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu bebauten Grundstücken eingehalten werden. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie einen der ausgewiesenen Grillplätze in Köln besuchen. Eine Übersicht aller öffentlicher Grillplätze finden Sie unter http://www.koeln.de/koeln/freizeit/entspannen_und_geniessen/grillen/grillen_in_koeln_169271.html
Welchen Grill benutzen?
Auch der Grill selbst kann die Aufmerksamkeit eines Ordnungsamtsmitarbeiters auf sich ziehen: Die im Handel erhältlichen Einweggrills sind zum Grillen auf Rasenflächen nicht erlaubt, da die Hitze der Grillkohle den Rasen dauerhaft schädigt. Ein Verstoß schlägt mit 35 Euro oder sogar 300 Euro für den Wiederholungsfall zu Buche. Besser: günstige Dreibeine nutzen, die es im Handel für rund 10 Euro gibt.
Wohin mit dem Müll?
Wer sich beim „Müllvergessen“, Zündeln oder Einräuchern seiner Mitmenschen erwischen lässt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 35 und 500 Euro rechnen. „Wenn zwei Flaschen liegen bleiben, ist die Strafe selbstverständlich weniger hoch als wenn die Wiese nach einer Geburtstagsfeier vermüllt hinterlassen wird“, erklärt Katja Kruck.
Der gesamte Abfall ist wieder mitzunehmen oder in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Achtung: Gebrauchte Grillkohle und Asche gehören in spezielle Behältnisse und nicht in die Mülleimer. Richtig teuer kann es werden, wenn die Kohle einen Brand verursacht. Bei offenen Feuern sind bis zu 500 Euro Bußgeld fällig. (Foto: twicepix via photopin cc)
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