20 Jahre nach dem Brandanschlag von Solingen: Kein Vergeben, kein Vergessen! Das Problem heißt Rassismus!

Am 29. Mai 1993 verübten vier junge Männer einen Brandanschlag auf das Haus der Familie Genç. Gürsün Ince, Hatice Genç, Gülüstan Öztürk, Hülya Genç und Saime Genç starben in den Flammen bzw. beim Sprung aus dem Fenster, weitere Familienmitglieder wurden teilweise schwer verletzt.

„Das Boot ist voll!“ – Rassistische Hetze zu Beginn der 1990er Jahre

Die Täter von Solingen kamen nicht aus dem Nichts: Monatelang war in den Medien unter der Parole „Das Boot ist voll!“ gegen „Ausländer“ gehetzt und von einer „Asylantenflut“ halluziniert worden. Bereits seit Beginn der 1980er Jahre hatte die CDU Maßnahmen gegen einen vermeintlichen „Asylmissbrauch“ gefordert. Zu Beginn der 1990er Jahre nahm sie den Anstieg der Asylanträge zum Anlass, die Kampagne im wiedervereinigten Deutschland gesellschaftlich zu verankern.

„Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ wurde nicht nur zur Parole der Neonazis: Bei tagelangen pogromartigen Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten und Migrant_innen in Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen applaudierten Nachbar_innen dem Brandsätze werfenden Mob, während Polizei und Ordnungsbehörden streckenweise tatenlos zusahen oder erst gar nicht bzw. viel zu spät erschienen.

Anstatt die Opfer zu schützen und sich mit ihnen zu solidarisieren, schoben ihnen die politisch Verantwortlichen nachträglich sogar die (Mit)Schuld an den Anschlägen zu. Frei nach dem Motto, dass Geflüchtete und Migrant_innen durch ihre bloße (provozierende) Anwesenheit Schuld an den Angriffen tragen würden.

Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen waren keine Einzelfälle. Allein 1992 kam es zu rund 2.000 rassistischen Anschlägen und Übergriffen. 17 Menschen wurden allein in jenem Jahr von Neonazis umgebracht.

1993: Die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl

Angesichts der rechten Gewaltexzesse hielt es im Dezember 1992 schließlich auch die SPD-Opposition für geboten, dem sogenannten Asylkompromiss zuzustimmen. Am 26. Mai 1993 wurde im Bundestag die Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes beschlossen: Die sogenannte Drittstaatenregelung legte von nun an fest, dass das Grundrecht auf Asyl nicht mehr für Menschen gilt, die über ein anderes Land der Europäischen Union bzw. ein angeblich „sicheres Drittland“ einreisen. Das Grundrecht auf Asyl wurde somit faktisch abgeschafft. Drei Tage später brannte das Haus der Familie Genç.

Der Verfassungsschutz und die Täter von Solingen

Die verurteilten Täter von Solingen im Alter von 16 bis 23 Jahren waren keine bekannten oder gar führenden Neonazis, sie bewegten sich am Rande der extrem rechten Szene. Bei einigen von ihnen schien es keinen Plan für die Tat gegeben zu haben, der Entschluss fiel offenbar recht spontan. Die eigene rassistische Grundeinstellung, die von der unsäglichen „Asyldebatte“ geprägte gesellschaftliche Stimmung, die Motivation, „mal was gegen die Ausländer tun zu müssen“, eine bierselig enthemmte Stimmung und jemand, der ein konkretes Ziel vorschlug, wurden zur tödlichen Mixtur.

Entgegen den offiziellen Aussagen existierte auch in Solingen eine extrem rechte Szene, die bis ins organisierte Spektrum reichte und zu der die Täter Kontakt hatten. Drei von ihnen nahmen an Kampfsporttrainings des „Deutschen Hochleistungskampfkunstverbandes“ (DHKKV) in Solingen teil, das von Bernd Schmitt geleitet wurde. Ein Großteil der Teilnehmer_innen dieses Trainings stammte aus der organisierten Neonaziszene.

2012: Der Verfassungsschutz und der „Nationalsozialistische Untergrund“

Lässt man die Ereignisse rund um den Brandanschlag von Solingen noch einmal Revue passieren, dann stellt sich die Frage, wieso es beinahe 20 weitere Jahre brauchte, bis auch in Teilen des bürgerlichen Spektrums Methoden und teilweise auch die Existenz des VS infrage gestellt wurden. Seit November 2011 wird gegen Mitglieder und UnterstützerInnen der Naziterrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ermittelt, immer wieder kommen neue Fakten über die Verstrickungen des VS in den Fall ans Licht.

Fest steht, dass der NSU um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe mindestens neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen, bei zwei Anschlägen in Köln Menschen verletzt, sowie in Heilbronn eine Polizistin ermordet und ihren Kollegen schwer verletzt hat. Über Jahre richtete der NSU unbehelligt Menschen hin, die nicht in ihr nationalsozialistisches Weltbild passten. Die Fahndungsbehörden zogen einen rassistischen Hintergrund der Taten nicht ernsthaft in Betracht. Die mit den Fällen befasste Kommission wurde – offenbar in der sicheren Annahme, dass es sich bei den Tätern um „Türken“ handeln müsse – „Soko Bosporus“ getauft; die Medien taten ihr Übriges, um die Opfer zu diskreditieren, indem sie die Anschläge zynisch als „Dönermorde“ titulierten. Die Existenz einer Naziterrorgruppe schien angeblich unvorstellbar.

Der Anschlag von Solingen und die Morde des NSU sind nur zwei Beispiele, die verdeutlichen, dass der VS als Behörde weder Willens noch von seiner Aufgabenstellung in der Lage ist, rechte Umtriebe zurückzudrängen und hier lebende Menschen zu schützen.

Im Kampf gegen Rassismus und Neofaschismus ist jedeR gefragt

Die rassistische Diskriminierung von Menschen in Deutschland verlangt das Engagement jedes und jeder Einzelnen. Die hiesige Migrationspolitik sorgt mit Residenzpflicht, Arbeitsverboten oder Abschiebeknästen für die gesellschaftliche Isolation und Ausgrenzung von Migrant_innen und Geflüchteten. Die Abschiebepolitik Deutschlands hat inzwischen zahlreiche Menschenleben auf dem Gewissen: in den Abschiebeknästen, in den Flugzeugen oder in den angeblich sicheren vermeintlichen „Herkunftsländern“. Der institutionelle Rassismus und die Angriffe von Neonazis sind zwei verschiedene Ausformungen des gleichen Problems – und gehen im schlimmsten Fall Hand in Hand.

Es gilt auch, den gesellschaftlichen Rassismus zu bekämpfen. Im November 2012 veröffentlichte die Friedrich-Ebert-Stiftung eine Studie, der zufolge neun Prozent aller Deutschen ein „geschlossen rechtsextremes Weltbild“ haben. Nur 35,6 Prozent lehnen die These „Die Bundesrepublik ist durch die vielen Ausländer in einem gefährlichen Maß überfremdet“ entweder „völlig“ oder „überwiegend“ ab.

All jene, die sich mit Grauen an die Brandanschläge der 1990er Jahre erinnern, die angesichts der Hinrichtungen durch den NSU Entsetzen empfinden und denen sich angesichts des alltäglichen Rassismus der Magen umdreht: Wir alle sind gefragt!

  • Solidarität mit den Opfern von Rassismus!
  • Unterstützung der Geflüchteten in ihren Kämpfe für das Recht zu leben, wo immer sie wollen! – Grenzen auf!
  • Unterstützung antirassistischer und antifaschistischer Initiativen, die den Kampf gegen Rechts organisieren!
  • Auflösung des Verfassungsschutzes und sofortiger Stopp jeglicher Subventionen rechter Organisationen durch staatliche Behörden!
  • Das Problem heißt Rassismus! Bekämpfen wir ihn – immer und überall.

Quelle: www.solingen93.org

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