5.579 Asylerstanträge im März 2013

Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer im Jahr 2013 bei 33,0 Prozent

Im Monat März (16.04.2013) verzeichnete das Bundesamt 5.579 Erstanträge. In diesem Zeitraum waren die Russische Föderation mit 1.004 Erstanträgen, gefolgt von Syrien (552 Erstanträge), Afghanistan (459 Erstanträge), Serbien (385 Erstanträge) und Iran (275 Erstanträge) die am stärksten vertretenen Herkunftsländer.

Im ersten Quartal des Jahres nahm das Bundesamt 19.086 Asylerstanträge entgegen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 12.172 Erstanträge, was einen Zuwachs von 56,8 Prozent bedeutet. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im Jahr 2013 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 2,4 Prozent auf 2.434 Folgeanträge. Damit gingen im Jahr 2013 insgesamt 21.520 Asylanträge beim Bundesamt ein.

Gestiegene Anzahl an Entscheidungen und Anhörungen

Im Berichtsmonat März wurden 5.690 Erst- und Folgeanträge entschieden. Im Vergleich zum Vorjahreswert (März 2012: 4.482 Entscheidungen) bedeutet dies eine Zunahme um 27,0 Prozent. Insgesamt wurden im ersten Quartal 2013 14.879 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 12.513 Entscheidungen, was einen Anstieg um 18,9 Prozent bedeutet.

Im Berichtsjahr 2013 wurden insgesamt 10.527 Personen beim Bundesamt angehört. Damit fanden 18,1 Prozent mehr Anhörungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres statt (8.911 Anhörungen). Von den 10.527 angehörten Personen entfielen allein 94,9 Prozent (9.995 Anhörungen) auf Erstantragsverfahren. Im Monat März 2013 wurden 3.414 Personen beim Bundesamt angehört.

Gesamtschutzquote im März für alle Herkunftsländer bei 38,2 Prozent

Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer für das bisherige Jahr 2013 liegt bei 33,0 Prozent (4.909 positive Entscheidungen von insgesamt 14.879). Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreswert stieg die Gesamtschutzquote somit um 13,2 Prozent-Punkte.
Für den Monat März 2013 lag die Gesamtschutzquote für alle HKL bei 38,2 Prozent (2.171 positive Entscheidungen von insgesamt 5.690).

Der Vergleich der Entscheidungszahlen unter den Top-Ten-Herkunftsländern im bisherigen Jahr 2013 zeigt einen überproportional hohen Anteil an positiven Entscheidungen (Anerkennungen als Asylberechtigte, Flüchtlingsschutz gem. § 60 Abs. 1 AufenthG und Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 2, 3, 5 o. 7 AufenthG) bei Syrien (94,4 Prozent), Somalia (72,6 Prozent) sowie Irak (55,1 Prozent).

Quelle: www.bamf.de

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