Tagelöhner der Moderne: Broschüre der NGG zum Thema Werkverträge

Anfang März hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) eine Broschüre veröffentlicht, die das Thema Werkverträge in der Ernährungsindustrie bearbeitet. In diesem viertgrößten Industriezweig in Deutschland wird Arbeit zunehmend „ausgelagert“ – vor allem an Werkvertragsarbeitnehmer.

Bei der Vorstellung der Broschüre erklärte Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der NGG: „Beschäftigte mit Werkverträgen sind die Tagelöhner der Moderne. Das ist die soziale Seite der Lebensmittelskandale und der notwendigen gesellschaftlichen Debatte um den Wert von Lebensmitteln.“   Da der Missbrauch der Leiharbeit begrenzt werden konnte, sind Arbeitgeber auf Werkverträge ausgewichen und haben damit ein neues Modell der Ausbeutung gefunden, so die NGG. Auf Schlachthöfen stellen Beschäftigte mit Werkverträgen bis zu 90 Prozent der Belegschaften. Inzwischen sind Werkverträge in der gesamten Ernährungswirtschaft auf dem Vormarsch, vor allem in der Getränkeindustrie, der Milchwirtschaft sowie der Brot- und Backwarenindustrie und in der Süßwarenindustrie.

Genaue Zahlen zu Werkverträgen gibt es nicht. Insbesondere bei Werkvertragskonstruktionen mit ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist aus Sicht der NGG einem Lohndumping Tür und Tor geöffnet.

Die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde, wie ihn der Bundesrat beschlossen hat, wäre ein wirksamer Schritt, weil er auch für Werkverträge gelten und ins Entsendegesetz aufgenommen würde. Güster: „Die Schlupflöcher können auch geschlossen werden, wenn die Rechte der Betriebsräte gestärkt werden.“ Heute sei es ihnen kaum möglich, den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, Ausbeutung durch Werkverträge nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern die konkreten Vorschläge der Oppositionsparteien aufzugreifen und in Gesetze zu gießen.“

Die Broschüre „Wenig Rechte. Wenig Lohn. Wie Unternehmen Werkverträge (aus)nutzen“ kann auf der Seite der NGG als PDF heruntergeladen oder als Printversion bestellt werden: www.ngg.net

Quelle: www.online-migration.de

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