NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bedauert die Weigerung des deutschen Lebensmittelhandels, im Zuge des Skandals um falsch deklarierte Rindfleischlieferungen auf einer zentralen Internet-Plattform weitreichende Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher bereit zu stellen.
„Inzwischen nähern wir uns der Zahl von zwei Dutzend Rückrufen und Verkaufsstopps und das führt zu einer großen Unübersichtlichkeit. Ich verstehe nicht, warum der Handel und die Ernährungsindustrie den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht entgegenkommen und auf einer zentralen Plattform alle Produktrückrufe veröffentlichen. Diese Weigerung ist nicht im Interesse der Kundinnen und Kunden“, kritisierte Remmel.
Vom Montag an, den 18.02., wird auf einer neuen Internet-Seite www.rueckrufe.nrw.de eine Übersicht über Produkte gestartet, die der Lebensmittelhandel in den vergangenen Tagen wegen nachgewiesener Funde oder wegen des Verdachts auf Falschdeklarierung aus dem Handel genommen hat.
Die NRW-Landesregierung hatte in der vergangenen Woche den deutschen Lebensmittelhandel aufgefordert, eine eigene und freiwillige zentrale Internet-Plattform einzurichten, um die Kundinnen und Kunden über belastete Produkte zu informieren. Dieser Forderung hat die Lebensmittelwirtschaft nun eine Absage erteilt.
Minister Remmel kritisiert diese verbraucherunfreundliche Haltung. „Einzelhändler und Lebensmittelunternehmen haben in den vergangenen Wochen bereits stille Rückrufaktionen von verdächtigen Produkten unternommen, ohne dass dabei in jedem Fall die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert wurden. Die Konsequenz ist, dass viele Kundinnen und Kunden nicht in der Lage waren, selbst zu überprüfen, ob sie möglicherweise verdächtige Produkte noch in ihren Haushalten haben. Das ist ein Unding“.
Auf der neuen Internet-Seite des NRW-Verbraucherschutzministeriums werden künftig alle öffentlichen Rückrufe, Verkaufsstopps und andere Maßnahmen der Unternehmen mit Sitz aus NRW aufgelistet, die einen direkten Zusammenhang mit dem aktuellen Pferdefleisch-Skandal haben. Das Ministerium kann allerdings nur die Produkte benennen, bei denen die Firmen öffentlich Stellung genommen haben. Die vom Land zur Verfügung gestellte Liste wird fortlaufend aktualisiert, sobald weitere Rückrufe durch die Unternehmen selbst veröffentlicht wurden.
Quelle: www.nrw.de