Vom 28. Januar bis zum 1. Februar 2013 werden in den Grundschulen die Zeugnisse ausgegeben. Jede Schülerin und jeder Schüler der vierten Klasse erhält mit dem Halbjahreszeugnis eine Empfehlung für die zukünftige Schulform, das heißt für die Aufnahme in einem Gymnasium, einer Realschule, Hauptschule oder Gesamtschule.
Sie basiert auf dem Leistungsstand, der Lernentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers. Sie enthält eine Begründung für die vorgeschlagene Schulform und weitere schulische Förderung. Das Halbjahreszeugnis und die Empfehlung sind bei der Anmeldung mitzubringen.
Anmeldezeitraum: Gesamtschulen vom 4. Februar bis einschließlich 15. Februar 2013
Gemeinschaftsschulen vom 4. Februar bis einschließlich 15. Februar 2013
Die Aufnahmeentscheidung zu den Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen wird bis zum 22. Februar 2013 bekannt gegeben.
Danach ist der Anmeldezeitraum für die übrigen Schulformen:
–Hauptschulen vom 25. Februar bis einschließlich 8. März 2013
–Realschulen vom 25. Februar bis einschließlich 8. März 2013
–Gymnasien vom 25. Februar bis einschließlich 8. März 2013.
Informationen zum Anmeldeverfahren
Anmeldeschein: Jedes Kind erhält mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse einen ausgefüllten Anmeldeschein für eine weiterführende Schule. Der Schein wird nach der Elternversammlung und der Einzelberatung ausgefüllt.
Anmeldeunterlagen: Folgende Unterlagen müssen Sie im Sekretariat der gewünschten Schule abgeben: den Anmeldeschein, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnis, die Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform. In den Sekretariaten der als Erstwunsch angegebenen Schule können Sie die Unterlagen montags bis freitags zwischen 9 und 13 Uhr oder nach Vereinbarung abgeben.
Anmeldung auswärtiger Kinder: Kinder, die derzeit keine Kölner Grundschule besuchen, aber künftig in Köln auf eine weiterführende Schule gehen sollen, können ebenfalls in den Sekretariaten der jeweils gewünschten Schule angemeldet werden. Bringen Sie dazu zusätzlich das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes mit.
Aufnahmeverfahren
Wir unterstützen das Anmelde- und das Aufnahmeverfahren elektronisch, damit jedes Kind nur an einer Schule angemeldet wird. Nach Abschluss des Anmeldezeitraums treffen die Schulleitungen die Aufnahmeentscheidungen entsprechend der Kapazität der Schule.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, berücksichtigt die Schulleitung bei der Entscheidung Härtefälle und zieht folgende Kriterien heran:
–Besucht bereits ein Geschwisterkind die weiterführende Schule?
–Liegt ein ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen vor?
–Liegt ein ausgewogenes Verhältnis unterschiedlicher Muttersprachen vor?
–Wie lang ist der Schulweg?
–Lag die vorher besuchte Grundschule in der Nähe?
-Für die Gesamtschulen: Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit
–Losverfahren