Das Schul- und Weiterbildungsministerium, das Integrationsministerium und das Wissenschaftsministerium haben eine Übersicht der Sprachförderangebote für geflüchtete Erwachsene ab 16 Jahren veröffentlicht. Der seit heute (01.03.2016) im Internet abrufbare zwölfseitige Flyer zeigt eine Auswahl der wichtigsten Programme der Sprachförderung, die unter anderem vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen finanziert werden.
Die Broschüre gibt damit einen umfassenden Überblick der außerschulischen Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen. Viele der in der Broschüre vorgestellten Maßnahmen gehen dabei über den reinen Spracherwerb hinaus, weil es um berufliche Aspekte wie zum Beispiel die Arbeitsmarkt- oder die Hochschulintegration geht. Der Flyer wird in den kommenden Wochen den Weiterbildungseinrichtungen, Berufskollegs, den Kommunalen Integrationszentren sowie den Integrationsagenturen zugesandt.
Weiterbildungsministerin Sylvia Löhrmann erklärte in Düsseldorf: „Integration braucht Sprache, denn Sprache überwindet Barrieren. Das Erlernen der deutschen Sprache ist der erste Schritt, um in einem fremden Land anzukommen. Die Landesregierung setzt deshalb auf eine umfangreiche Sprachförderung für Zuwanderinnern und Zuwanderer entlang der gesamten Bildungsbiographie. Neben dem großen Maßnahmenpaket im Schulbereich mit unter anderem über 5.700 zusätzlichen Lehrerstellen allein in 2015 und 2016, bietet das Land in der Weiterbildung verschiedene Programme für junge Erwachsene und für Erwachsene aller Altersstufen.“
Für zusätzliche Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren stellt das Land in diesem Jahr zwei Millionen Euro Weiterbildungsmittel zur Verfügung. Das sind 1,5 Millionen Euro mehr als in 2015. Im Rahmen des „15-Punkte-Plans“ der Landesregierung hat das Kabinett in der vergangenen Woche eine weitere Aufstockung um 250.000 Euro beschlossen. Der Landtag soll noch in dieser Woche darüber entscheiden.
Die neue Broschüre informiert umfassend auch über die mit dem Spracherwerb gekoppelten Programme der Integration in Ausbildung und Beruf, wie Integrationsminister Rainer Schmeltzer verdeutlichte: „Nordrhein-Westfalen setzt sich schon lange für eine Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber ein.
Derzeit ist das Angebot des Bundes auf Menschen aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea beschränkt. Die Landesregierung schafft die Möglichkeit, dass auch Geflüchtete aus anderen Ländern Zugang zu einer grundständigen Sprachförderung erhalten. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales fördert zusätzliche Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive. Mit rund vier Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds können landesweit rund 3.600 Plätze finanziert werden.“
Auch für Flüchtlinge mit Hochschulambitionen ist Sprachförderung von großer Bedeutung, um mögliche Zugangsvoraussetzungen zu den Hochschulen des Landes erfüllen zu können. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze betonte: „Das Hochschulrecht in NRW behandelt Flüchtlinge wie alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus dem Ausland: Der Hochschulzugang ist keine Frage des Aufenthaltsrechts, sondern der Qualifikation. Mit entsprechenden schulischen und sprachlichen Kenntnissen können Flüchtlinge hier in NRW ein Studium aufnehmen oder ein früheres Studium fortsetzen. Besonders wichtig ist, dass durch Sprachkurse und das tutoriell begleitete Studium sichergestellt wird, dass diese Studierenden auch die Möglichkeit haben, sich früh in die Hochschulgemeinschaft zu integrieren.“
Neben den in der Broschüre genannten und vom Land und Bund finanzierten Angeboten gibt es vor Ort viele weitere Maßnahmen, die von den Kommunen selbst durchgeführt werden. Zusammen verleihen sie der Sprachförderung einen hohen Stellenwert als wesentlicher Bestandteil des Lebenslangen Lernens in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen:
Die Broschüre „Sprachförderangebote für Geflüchtete“ kann heruntergeladen werden unter www.broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de
Quelle: www.nrw.de