WIESBADEN – Im ersten Halbjahr 2012 sind nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 501 000 Personen nach Deutschland zugezogen. Das waren 66 000 Zuzüge mehr als im ersten Halbjahr 2011 (+ 15 %). Bereits im Jahr 2011 war die Zuwanderung deutlich angestiegen (+ 20 % gegenüber 2010). Gleichzeitig sind im ersten Halbjahr 2012 rund 318 000 Personen aus Deutschland fortgezogen (+ 6 %). Insgesamt hat sich dadurch der Wanderungssaldo von 135 000 auf 182 000 Personen erhöht (+ 35 %). Von den im ersten Halbjahr 2012 Zugezogenen waren 447 000 ausländische Personen. Das waren 66 000 (+ 17 %) mehr als im ersten Halbjahr 2011. Die meisten ausländischen Zugezogenen stammten aus den Staaten der Europäischen Union (EU). Hier stieg die Zahl der Zuzüge um 24 % auf 306 000. Die meisten Zuwanderer stammten nach wie vor aus Polen (89 000). Auffällig war im ersten Halbjahr 2012 die starke Zunahme der Zuwanderung aus EU-Ländern, die von der Finanz- und Schuldenkrise besonders schwer betroffen sind: Aus Griechenland kamen 78 % mehr Einwanderer/-innen als im ersten Halbjahr 2011 (+ 6 900 Personen), aus Spanien 53 % (+ 3 900 Personen) sowie aus Portugal ebenfalls 53 % (+ 2 000 Personen). Aus den Ländern, die 2004 der EU beigetreten sind, stieg die Zuwanderung im ersten Halbjahr 2012 mit + 20 % auf 138 000 Zuzüge, dabei fiel der Anstieg für Ungarn mit + 46 % besonders hoch aus. Aus den Ländern, die 2007 der EU beigetreten sind, erhöhte sich die Zuwanderung um 24 % auf 88 000 Personen.
Aus europäischen Staaten, die nicht der EU angehören, erhöhte sich die Zuwanderung um 5 %, aus Afrika um 10 %, aus Amerika um 2 % sowie aus Asien um 7 %.
Im ersten Halbjahr 2012 wurden rund 318 000 Fortzüge aus Deutschland registriert. Dabei wanderten mehr ausländische Personen (+ 9 % auf 257 000 Fortzüge) und weniger deutsche Personen aus Deutschland ab als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (– 4 % auf 61 000).
Sowohl bei den Zuzügen als auch bei den Fortzügen ist zu beachten, dass sich keine Aussage darüber treffen lässt, ob es sich um einen vorübergehenden oder einen dauerhaften Aufenthalt handelt.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 397, vom 15.11.2012