Urlaubsgeld: Deutlich mehr mit Tarifvertrag

Wenn es um Urlaubsgeld geht, profitieren Beschäftigte eindeutig von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers: Denn 58% aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tarifvertrag bekommen Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne tarifliche Bindung dagegen nur zu 32%. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Rund 8.000 Beschäftigte haben sich an der Befragung beteiligt.

Männer bekommen laut der Umfrage häufiger Urlaubsgeld (47 %) als Frauen (37 %). Weitere Ergebnisse: In Westdeutschland fällt der Anteil von Beschäftigten mit Urlaubsgeld mit 45 % höher aus als im Osten (30 %).

In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigte gibt es seltener ein Urlaubsgeld (33 %) als in größeren Betrieben über 500 Beschäftigte (54 %). Von den Beschäftigten mit einem geringen Monatsverdienst (unter 1.000 Euro) erhalten nur 17% ein Urlaubsgeld, von den Beschäftigten mit hohem Gehalt (5.000 bis 6.000 Euro) dagegen gut die Hälfte (51 %).

Bis zu 2.270 Euro tarifliches Urlaubsgeld

Die Höhe des tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.270 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen und Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Auch das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: 20. April 2015). Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie. Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte im Steinkohlenbergbau und in der Landwirtschaft.

Kein tarifliches Urlaubsgeld im Bankgewerbe und Energiewirtschaft

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für Beamtinnen und Beamte existieren keine tariflichen Urlaubsgeldregelungen. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden. 

Mehr Urlaubsgeld für 11 Branchen

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in elf der untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,1/3,0 %  (Einzelhandel Brandenburg/NRW ), 2,2 % (Versicherungsgewerbe), 2,6/3,2 % (Gebäudereinigerhandwerk West/Ost), 3,1/3,9 % (Bauhauptgewerbe West/Ost), 4,0 % (Druckindustrie) und 5,7 % (Metallindustrie). In  der ostdeutschen Textilindustrie fällt das Urlaubsgeld sogar 12,5 % höher aus.

Quelle: www.dgb.de

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