Der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den nordrhein-westfälischen Landesministerien ist auf 13,4% gestiegen, im Jahr 2011 waren es noch 12,1%. Dies hat die zweite Befragung im Rahmen der Landesinitiative „Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst – Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ ergeben.
„Wir freuen uns sehr darüber, dass Vielfalt in unseren Ministerien immer selbstverständlicher wird“, sagte Integrationsminister Rainer Schmeltzer zur Vorstellung der neuen Zahlen. „Denn eine öffentliche Verwaltung, in der Menschen unterschiedlichster Herkunft arbeiten, kann sehr viel professioneller und effektiver mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger umgehen. Gleichzeitig verstärkt dies bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund auch das Vertrauen zu staatlichen Institutionen.“
Mit einem Migrantenanteil von 13,4% liegen die NRW-Ministerien deutlich über den 8,2% der gesamten öffentlichen Verwaltung (Kommunen, Land, Bund) in Nordrhein-Westfalen. Dabei setze das Land auf die Landesinitiative, die mit verschiedenen Maßnahmen und Instrumenten dazu beitrage, den Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in der Landesverwaltung zu erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel ein Zusatz bei allen externen Stellenausschreibungen, mit dem Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert werden, anonymisierte Bewerbungsverfahren, die in verschiedenen Ausbildungsbereichen der Ressorts und einzelnen Geschäftsbereichen eingesetzt werden oder die Werbung bei Migrantinnen und Migranten für eine Ausbildung und Beschäftigung im Öffentlichen Dienst.
Auch die zweite Beschäftigtenbefragung nach 2011 stieß in den obersten Landesbehörden auf große Akzeptanz: 67% der Beschäftigten haben daran teilgenommen. Die anonyme und freiwillige Befragung wurde von IT.NRW (Landesbetrieb Information und Technik NRW) im Auftrag des Integrationsministeriums durchgeführt.
Grundlage war die Definition des Migrationshintergrundes aus dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW. Danach sind Menschen mit Migrationshintergrund Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die seit dem 1.1.1950 nach Deutschland zugewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil seit 1950 zugewandert ist. Dies umfasst Beschäftigte mit Zuwanderungsgeschichte aus Ländern der Europäischen Union ebenso wie Drittstaatsangehörige, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.
Quelle: www.mais.nrw.de