Minister Schneider: Nur wer seine Rechte kennt, kann sie einfordern

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat erstmals zweisprachige Flyer zum Mutterschutzgesetz herausgegeben. Sie liegen in deutsch-türkischer, deutsch-russischer, deutsch-polnischer und deutsch-rumänischer Auflage vor.

„Erwerbstätige Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen gesetzlichen Schutz. Nur wer diese Rechte kennt, kann sie gegebenenfalls auch einfordern“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider heute (13. November 2012) in Düsseldorf.

Die Arbeitsschutzbehörden – so der Minister weiter – hätten ihm berichtet, dass schwangere Arbeitnehmerinnen mit Migrationshintergrund ihre Rechte im Rahmen des Mutterschutzgesetzes häufig nicht kennen.  „Das Gesetz schützt die Gesundheit werdender Mütter und ihrer Kinder vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz. Darüber hinaus sind schwangere Frauen und Mütter bis zum Ablauf des vierten Monats nach der Entbindung sowie während der Elternzeit grundsätzlich vor Kündigung geschützt“, so Schneider.

Die Flyer enthalten in übersichtlicher Darstellung die wichtigsten Gesetzesregelungen zum Mutterschutz und geben Hinweise, wo weitere Informationen eingeholt werden können. Sie stehen unter www.arbeitsschutz.nrw.de zum Download zur Verfügung und können auch über die Internetseiten des Arbeitsministeriums www.mais.nrw.de kostenlos angefordert werden.

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