Im Jahr 2014 wurden bundesweit 13 248 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Insgesamt wurden von den zuständigen Stellen während des Jahres 2014 nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 19 806 Anerkennungsverfahren bearbeitet, darunter 17 628 Neuanträge.
Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Das BQFG regelt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht unterliegen. Im Vergleich zum Jahr 2013 (16 695 Anerkennungsverfahren) sind im Jahr 2014 mehr Verfahren bearbeitet worden. 1 590 Anträge wurden im Jahr 2014 negativ beschieden; von diesen wurden 1 059 berufliche Abschlüsse als teilweise gleichwertig anerkannt. Bei 4 968 Anträgen war Ende 2014 noch keine Entscheidung gefallen.
Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen wie im Vorjahr medizinische Gesundheitsberufe. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein 14 895 der 19 806 im Jahr 2014 bearbeiteten Verfahren, darunter 6 807 von Ärztinnen beziehungsweise Ärzten, 5 352 von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen beziehungsweise -pflegern und 681 von Physiotherapeutinnen beziehungsweise -therapeuten.
Insgesamt etwa 52 % der Anerkennungsverfahren – 10 293 Verfahren – bezogen sich auf Abschlüsse, die innerhalb der Europäischen Union (EU) erworben wurden. Weitere 5 016 Verfahren hatten Abschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland zum Gegenstand. 4 497 Anträge befassten sich mit Qualifikationen aus dem außereuropäischen Ausland, darunter 2 667 mit in Asien erworbenen Abschlüssen.
Am häufigsten wurden im Jahr 2014 Anträge von Personen bearbeitet, die ihre Ausbildung in Polen (1 857), Rumänien (1 740) und Bosnien-Herzegowina (1 098) abgeschlossen haben.
Quelle: www.destatis.de