Die Sparprogramme, die Länder wie Griechenland im Zuge der „Eurokrise“ umsetzen mussten, sind teilweise rechtswidrig und verstoßen gegen die EU-Grundrechtecharta. Das zeigt ein Rechtsgutachten des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI).
Das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) hat untersucht, ob die Maßnahmen und Sparvorgaben, die die so genannte Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) Krisenländern wie Griechenland auferlegt hat, rechtmäßig waren. Dabei untersuchte das HSI vor allem Eingriffe in die Tarifautonomie, bestehende Tarifverträge und Tarifvertragssysteme.
Das Ergebnis: Einige der Maßnahmen der Troika waren, vor allem wegen der Eingriffe in die Tarifautononomie, rechtswidrig.
Die Maßnahmen der Troika hätten Artikel 28 der EU-Grundrechtecharta eingeschränkt, so die HSI-Untersuchung. Artikel 28 garantiert das „Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen“, also die Tarifautonomie, als Grundrecht. Der Artikel lautet:
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder ihre jeweiligen Organisationen haben nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten das Recht, Tarifverträge auf den geeigneten Ebenen auszuhandeln und zu schließen sowie bei Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen, einschließlich Streiks, zu ergreifen. (Artikel 28, EU-Grundrechtecharta).
Quelle: www.dgb.de