Atypisch Beschäftigte beim Arbeitsschutz schlechter gestellt

Die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt haben offenbar vielerorts die klassischen Regeln für den Arbeitsschutz überholt: Bei vielen atypisch Beschäftigten wie Werkvertragsbeschäftigten, Minijobbern oder Leiharbeitern greifen viele Instrumente nicht, berichtet eine Arbeitsgruppe um Karina Becker und Thomas Engel von den Universitäten Trier und Jena. Sie schließen dies aus Befragungsdaten und Fallstudien, in die auch Ergebnisse eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts eingeflossen sind.

Zwar seien atypisch Beschäftigte den Normalarbeitnehmern beim Arbeitsschutz rechtlich weitgehend gleichgestellt, so die Wissenschaftler. In der Praxis ergäben sich aber erhebliche Schwierigkeiten. So seien atypisch Beschäftigte von Arbeitsschutzroutinen wie regelmäßigen Unterweisungen oft ausgeschlossen. Zudem gebe es Mängel bei der Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte. Bei der Leiharbeit erweise sich als problematisch, dass Ver- und Entleiher gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit trügen. Das führe dazu, dass sich in vielen Fällen niemand zuständig fühle.Die Forscher haben für ihre Studie Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herangezogen. Sie konnten zeigen, dass die Standards für den Arbeits- und Gesundheitsschutz mit wachsendem Abstand zum Normalarbeitsverhältnis immer weiter zurückgehen.

Besonders deutlich werde dies am Beispiel von Migrantinnen, die in der häuslichen Pflege arbeiten. Da Kontrollmechanismen fehlten, seien arbeitsrechtliche Normen in Privathaushalten kaum durchzusetzen. Zudem arbeite das Gros der Beschäftigten in einer gesetzlichen Grauzone, was ihre rechtliche Position zusätzlich schwäche. Viele Migrantinnen seien vollständig vom Gutdünken der Familien abhängig, für die sie tätig seien.

Diese Konstellation könne drastische Konsequenzen für den Arbeitsschutz haben: Einer der befragten Pflegekräfte wurde beispielsweise verschwiegen, dass ihre Patientin mit einem multiresistenten Keim infiziert war. „All das deute darauf hin, dass sich auf der Rückseite unserer Arbeitsgesellschaft ein neuer ungeschützter Bereich von Erwerbsarbeit jenseits der betrieblichen Organisation etabliert hat“, konstatieren die Wissenschaftler. © hil/aerzteblatt.de

Quelle: www.arzteblatt.de

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