Regensburg – Ein konsequenteres Vorgehen gegen Freizeitlärm fordert die Deutsche Gesellschaft für Hals- Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO KHC). „Hörstörungen bei Kindern und Jugendlichen haben sich in den letzten 24 Jahren verdoppelt. Neben Umweltlärm gilt Freizeitlärm als Hauptursache für den Hörverlust“, informiert die Fachgesellschaft anlässlich des International Noise Awareness Day – Tag gegen Lärm am 29. April.
Dabei seien lärmbedingte Hörstörungen vermeidbar, sind sich die Experten der HNO-Fachgesellschaft sicher. Zusammen mit der Bundesärztekammer haben sie daher im Herbst 2014 eine Empfehlung „Zur Frage der Vermeidung von Hörstörungen durch Freizeitlärm im Kindes- und Jugendalter“ beschlossen.
Im Zentrum steht die Nutzung von Audiogeräten wie MP3-Playern durch Kinder und Jugendliche. „Die Hersteller von MP3-Playern müssen die Nutzer über die Risiken von Lärm durch die Geräte aufklären“, fordert der Kongresspräsident der DGHNO KHC und Direktor der Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten, Kopf- und Halschirurgie der Universität Greifswald, Werner Hosemann.Die HNO-Ärzte empfehlen, die Lautstärke dieser Geräte und Kopfhörer auf maximal 80 dB zu begrenzen. Neue Regeln sollten zudem für Konzertbesuche und Kinderspielzeuge gelten, die zu dauerhaften Hörschäden führen können.
So sollten Hersteller bei Spielzeugen mit Knalleffekten den Spitzenschallpegel angeben. Für Musikveranstaltungen empfiehlt die DGHNO KCH die akustische Belastung auf einen Dauerschallpegel unter 95 dB und einen Spitzenschallpegel von unter 100 dB zu begrenzen.
Zur Einordnung: Für Wohngebiete gilt ein Grenzwert von 65 dB am Tag und 57 Dezibel dB in der Nacht als gesundheitsgefährdend. © hil/aerzteblatt.de
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