Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU: Kein Grund für Horrorszenarien

Als „dumpfen Verbal-Aktionismus“ kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach die CSU-Forderungen nach Sanktionen gegen Zuwanderer aus Osteuropa. Das fördere Ausländerfeindlichkeit und Nationalismus. Stattdessen müsse die Ausbeutung von mobilen Beschäftigten in Europa entschieden bekämpft werden.

„Die Zuwanderung von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen hat sich schon seit dem Jahr 2007 bis heute fast verdreifacht. Im Vergleich zur übrigen ausländischen Bevölkerung weisen Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien aber eine niedrigere Arbeitslosen- und Hartz IV-Quote auf. Von einer Armutszuwanderung in die Sozialsysteme kann also keine Rede sein.Dass jetzt ausgerechnet aus christlichen Parteien, allen voran die CSU, Wahlkampf mit Ressentiments aus der untersten Schublade gemacht wird, ist schlicht verantwortungslos. Wer mit dem vorsorglichen abnehmen von Fingerabdrücken quasi eine Verbrecherkartei von rumänischen und bulgarischen Zuwanderern anlegen will, bedient rassistische Vorurteile. Das ist Wasser auf die Mühlen von Rechtsextremen.

Das DGB-Projekt „Faire Mobilität“ – Beratung für ArbeitnehmerInnen aus Osteuropa

Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit gehören zu den Grundfreiheiten der EU. Seit Mai 2011 gelten sie für fast alle mittel- und osteuropäischen EU-Staaten. ArbeitnehmerInnen aus diesen Ländern können sich in den bundesweiten Beratungsstellen des DGB-Projekts „Faire Mobilität“ über ihre Rechte informieren.

Die Klagen einzelner Kommunen sind verständlich, doch das Problem ist meist, dass dort die Beschäftigungslage insgesamt besonders problematisch ist und gleichzeitig Integrationsmaßnahmen der Sparpolitik zum Opfer gefallen sind. Das wirkt sich gerade in sozialen Brennpunkten aus. Um die Kommunen hier stärker zu unterstützen, sollte insbesondere das Programm ‚soziale Stadt‘ besser gefördert werden.

Zu den konkreten Schritten, die in Angriff genommen werden müssen, gehört außerdem, dass auch EU-Bürger einen Rechtsanspruch auf Integrationskurse bekommen, der bislang nur Nicht-EU-Bürgern zusteht. Insgesamt muss mehr getan werden für die Integration von EU-Bürgern – aber für Horrorszenarien gibt es keinen Grund.“

Seit 1. Januar 2014 gilt in der EU nach einer mehrjährigen Übergangsfrist die unbeschränkte Freizügigkeit für ArbeitnehmerInnen aus Bulgarien und Rumänen. Deshalb hat die CSU Sanktionen gegen „Armutszuwanderer“ gefordert. Diesen müsse der Zugang ins deutsche Sozialsystem erschwert werden.

Quelle: www.dgb.de

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