Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent. Er wird dann bei 18,9 Prozent liegen. Die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland führt auch in diesem Jahr zu einem Plus in der Rentenkasse. Der Bundestag hat der Beitragssenkung zugestimmt.
Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland ist gut. Nach aktuellen Vorausberechnungen wird die Rentenversicherung zum Ende dieses Jahres einen deutlichen Einnahmeüberschuss erzielen. Die Nachhaltigkeitsrücklage der Deutschen Rentenversicherung wird bis zum Jahresende auf mehr als das 1,5-fache der durchschnittlichen Monatsausgaben steigen.
Entlastung für Arbeitnehmer, Wirtschaft und öffentliche Kassen
Mit der im Gesetz vorgesehenen Absenkung werden Beschäftigte und Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr um jeweils rund 3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Das bedeutet für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer real mehr Nettoeinkommen und lässt positive Auswirkungen auf die Konsumnachfrage erwarten. Gerade die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen profitieren. Und bei den Arbeitgebern sinken die Arbeitskosten.
Bund, Länder und Gemeinden müssen weniger Beiträge für ihre Beschäftigten zahlen. Der Bund muss der Rentenversicherung weniger zuzahlen. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Beitragssatz entsprechend angepasst: Der Beitragssatz sinkt von derzeit 26 Prozent auf 25,1 Prozent.
Wie werden die Beitragssätze festgelegt?
Das Verfahren zur Festsetzung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung ist im Sozialgesetzbuch VI festgelegt: Der Beitragssatz muss gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 der Monatsausgaben für die Rentenzahlung überschreitet. Sinkt die Rücklage hingegen unter die Grenze von 0,2 Prozent der Monatsausgaben, muss der Beitragssatz erhöht werden.
Die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage und ihre voraussichtliche Entwicklung beruhen auf Berechnungen des Schätzerkreises Rentenfinanzen. Der Schätzerkreis hat vom 16. bis 18. Oktober 2012 turnusgemäß die Einschätzungen der Rentenfinanzen überprüft und aktualisiert. Danach hat sich die Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung im Vergleich zur Einschätzung vom Juni 2012 nochmals verbessert. Hinzu kommen die Wirtschaftsannahmen der Bundesregierung vom 17. Oktober 2012. Diese sind für die Deutsche Rentenversicherung ebenfalls positiv.
Was ist die Nachhaltigkeitsrücklage?
Der Begriff „Nachhaltigkeitsrücklage“ wurde bis 1977 als „Rücklage“ und bis zur Verabschiedung des Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetzes 2004 als „Schwankungsreserve“ bezeichnet. Bislang war es das Ziel, Schwankungen im Beitragsaufkommen im Laufe eines Jahres durch die Schwankungsreserve aufzufangen und damit die Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. Die Nachhaltigkeitsrücklage muss heute auch konjunkturelle Schwankungen auffangen.
Bis zum Jahr 2001 war die Nachhaltigkeitsrücklage auf mindestens eine Monatsausgabe der Rentenversicherung festgelegt. Nach 0,8 Monatsausgaben in 2002 und 0,5 Monatsausgaben in 2003 beträgt sie seit 1.1.2004 mindestens 0,2 Monatsausgaben. Der obere Zielwert (Höchstrücklage) soll 1,5 Monatsausgaben nicht überschreiten (zuvor 0,7). Der Beitragssatz soll daher so berechnet werden, dass die Höhe der Rücklage am Jahresende zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben liegt.
Foto: Bundesregierung/Stutterheim
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