In den nächsten 15 Jahren werden rund 1,5 Millionen von mehr als 4 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Rente oder in Pension gehen. „Damit droht dem öffentlichen Dienst der Kollaps“ warnen der DGB und seine Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes GEW, GdP, EVG und ver.di. In einem Brief an CDU, CSU und SPD fordern sie Neueinstellungen statt Personalabbau in Bund, Ländern und Kommunen.
Die gute Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sei ein entscheidender Faktor für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Hand. Deren Rolle als aktive Gestalterin einer solidarischen Gesellschaft und wettbewerbsfähigen Wirtschaft könne sie nur ausfüllen, wenn ausreichende Mittel für Bildung, öffentliche Infrastruktur, Gesundheitswesen und innere Sicherheit bereitgestellt würden, formulierten DGB-Vorsitzender Michael Sommer, ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske, Marlis Tepe, GEW-Vorsitzende, Oliver Malchow, GdP-Vorsitzender, und EVG-Vorstandsmitglied Martin Burkert die Forderungen des DGB und der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in einem gemeinsamen Schreiben an die Vorsitzenden von CDU,CSU und SPD.
Von der künftigen Regierung erwarten die Gewerkschaften:
•In gemeinsamer Verantwortung mit den Ländern und Kommunen muss der fortschreitende Personalabbau in Bund, Ländern und Kommunen gestoppt werden.
•Es muss dafür Sorge getragen werden, dass sich die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beamtinnen und Beamten in Bund, Ländern und Kommunen nicht weiter auseinanderentwickeln, indem die Föderalisierung des öffentlichen Dienstrechtes zurückgenommen wird und Länder und Kommunen auch finanziell in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben nachkommen zu können.
•Der öffentliche Dienst muss durch eine wirkungsvolle Mitbestimmung demokratisiert werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben einen Vorschlag zur Reform des Personalvertretungsrechts ausgearbeitet. Danach könnten Mitbestimmungslücken im öffentlichen Dienst geschlossen, die Informations- und Beschwerderechte der Beschäftigten und die Arbeitsfähigkeit der Personalräte verbessert werden.
Quelle: www.dgb.de