Im Monat Februar verzeichnete das Bundesamt 5.806 Erstanträge. In diesem Zeitraum waren die Russische Föderation mit 919 Erstanträgen, gefolgt von Syrien mit 711 Erstanträge, Afghanistan mit 464 Erstanträge, Serbien mit 398 Erstanträge, Irak mit 312 Erstanträge und Iran mit 303 Erstanträge die am stärksten vertretenen Herkunftsländer.
In den ersten beiden Monaten des Jahres nahm das Bundesamt 13.327 Asylerstanträge entgegen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 8.468 Erstanträge, was einen Zuwachs von 57,4 Prozent bedeutet. Damit gingen im Jahr 2013 insgesamt 15.023 Asylanträge beim Bundesamt ein. Im Berichtsmonat Februar wurden 4.492 Erst- und Folgeanträge entschieden. Im Vergleich zum Vorjahreswert (Februar 2012: 4.077 Entscheidungen) bedeutet dies eine Zunahme um 10,2 Prozent. Insgesamt wurden im Januar und Februar 9.220 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 8.058 Entscheidungen, was einen Anstieg um 14,4 Prozent bedeutet.
Im Berichtsjahr 2013 wurden insgesamt 7.113 Personen beim Bundesamt angehört. Damit fanden 18,1 Prozent mehr Anhörungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres statt (6.021 Anhörungen). Von den 7.113 angehörten Personen entfielen allein 95,2 Prozent (6.771 Anhörungen) auf Erstantragsverfahren. Im Monat Februar 2013 wurden 3.440 Personen beim Bundesamt angehört.
Gesamtschutzquote 2013 für alle Herkunftsländer bei 29,7 Prozent
Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer für das bisherige Jahr 2013 liegt bei 29,7 Prozent (2.738 positive Entscheidungen von insgesamt 9.220). Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreswert stieg die Gesamtschutzquote somit um 10,5 Prozent-Punkte.
Für den Monat Februar 2013 lag die Gesamtschutzquote für alle HKL bei 30,8 Prozent (1.383 positive Entscheidungen von insgesamt 4.492).
Der Vergleich der Entscheidungszahlen unter den Top-Ten-Herkunftsländern im bisherigen Jahr 2013 zeigt einen überproportional hohen Anteil an positiven Entscheidungen (Anerkennungen als Asylberechtigte, Flüchtlingsschutz gem. § 60 Abs. 1 AufenthG und Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 2, 3, 5 o. 7 AufenthG) bei Syrien (91,2 Prozent), Irak (56,3 Prozent) sowie Iran (50,1 Prozent).
Quelle: www.bamf.de