In mehreren Ländern wird im Jahr 2008 erstmals der 3. März als „Internationaler Tag des freien Sonntags“ begangen. 2006 hatten Mitglieder der deutschen „Allianz für den freien Sonntag“ herausgefunden, dass am 3. März des Jahres 321 Kaiser Konstantin der Große erstmals den freien Sonntag gesetzlich verankert hatte.
Das Edikt war an jenem Tag im ganzen Römischen Reich – von Schottland bis Mesopotamien, vom Rhein bis in die Sahara – rechtskräftig geworden. Demnach sollten alle „Richter, Stadtleute und alle Gewerbetreibenden am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen“. In mehreren Ländern kämpfen kirchliche und gewerkschaftliche Allianz-Initiativen für den Erhalt des Sonntags als arbeitsfreien Tag.Ziel der Allianz-Initiative war und ist es, Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) zu nehmen. „Wir sind mit den in Aussicht gestellten Regelungen, vor allem die hohe Zahl der legitimierten 13 verkaufsoffenen Sonntage, nicht einverstanden.
Das entspricht in keiner Weise unseren Vorstellungen“, so die Vorsitzende und der Geschäftsführer vom Kreiskatholikenrat, Ruth Kühn und Karl Heinz Löhr. Peter Josef Müller von der Katholischer Arbeitnehmerbewegung (KAB) ergänzt: „Aus unserer Sicht stellt die rot-grüne Landesregierung Wirtschaftsinteressen vor kommunale Anliegen und gesellschaftlich-kulturelle Traditionen.“ Auch sind sich die beiden Superintendenten, Reinhard Bartha und Dr. Eberhard Kenntner einig: „Das Thema Sonntagsarbeit geht mittlerweile weit über den Handel hinaus, abgesehen von notwendigen und wichtigen Bereichen. Wir sehen eine große Gefahr, dass der Sonntag in immer mehr Branchen zum Regelarbeitstag wird.“
Für den ver.di Bezirk NRW-Süd sieht Geschäftsführerin, Monika Bornholdt die im Artikel 140 unseres Grundgesetzes noch verankerte Sonntagsruhe immer mehr ihre Verbindlichkeit verlieren. „Vor 20 Jahren waren ca. 7,5 Millionen Erwerbstätige gelegentlich, regelmäßig oder ständig von Sonntagsarbeit betroffen – heute sind es bereits 11 Millionen“, sagt Bornholdt.
Quelle: www.ekd.de www.koeln-bonn.dgb.de